Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen enthalten wichtige Bestimmungen in Bezug auf die Rechte unserer Verarbeitungsvorschriften. Preise, Eigentumsvorbehalte, Versand, Gewährleistung, Schadenersatz und dergleichen.
1. Allgemeines
1.1. Alle unsere Liefergeschäfte und die gesamten gegenwärtigen und künftigen Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich diesen unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Davon im Einzelfall abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt werden Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner binden uns nicht, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen, Mit seiner Bestellung akzeptiert der Kunde ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Erklärungen, Beratungen, die von unseren technischen Richtlinien abweichen sowie Vereinbarungen bezüglich Preis, Lieferzeit und Zahlungskonditionen, die unsere Mitarbeiter abgeben, werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, soweit diese darin bestätigt sind, verbindlich. Der Kunde hat unsere Auftragsbestätigung sofort nach Erhalt zu prüfen. Mangels schriftlicher Einsprüche innerhalb von 7 Tagen gelten die darin angeführten Bedingungen als vom Kunden vollinhaltlich angenommen,
1.2. Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten, wie Name, Adresse, Auftrags- sowie Buchungsdaten des Kunden werden in unserer EDV gespeichert. Die gespeicherten Daten werden von uns nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
2. Leistungsbeschreibung
2.1. Gegenstand von Lieferverträgen (Kaufverträgen) ist ausschließlich die Lieferung körperlicher Waren lt. gültiger Spezifikation.
2.2. Nicht Gegenstand von Lieferverträgen und zwar auch nicht als vertragliche Nebenpflicht, ist eine Überprüfung durch uns, ob die bestellten Waren für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet sind.
3. Kundendienst und Verarbeitung
3.1. Soweit wir technische Verarbeitungsrichtlinien auflegen, sind diese zu beachten und es obliegt unseren Kunden, sich diese Richtlinien bei uns zu besorgen, Bei Nichtbeachtung unserer Verarbeitungsrichtlinien ist eine Haftung ausgeschlossen. Diese berücksichtigen die bekanntgemachten technischen Erkenntnisse bis zu einem Jahr vor Vertragsabschluss und werden gegebenenfalls neu aufgelegt.
3.2. Die technische Beratung durch unsere Mitarbeiter ist grundsätzlich unverbindlich und auf die Lösung einfacher handwerksmäßiger Verarbeitungsrichtlinien beschränkt. Darüber hinausgehende technische Beratungen dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gegeben werden. Unsere Kunden haben keinen Anspruch auf technische Beratung.
3.3. Soweit wir Konstruktionsvorschläge und sonstige Vorschläge, Entwürfe beistellen, bleiben diese unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden, Uns überlassene Zeichnungen und Muster, auch solche, die nicht zum Auftrag geführt haben, stehen dem Kunden zur Verfügung, Sollten diese nicht binnen 6 Wochen nach Angebotsabgabe oder Auftragsdurchführung abgeholt werden, sind wir zur Vernichtung berechtigt.
3.4. Die technischen Eignung unserer Produkte ist für das jeweilige Bauvorhaben individuell und jedes Mal einzeln zu überprüfen. Soweit unsere Erklärungen und Leistungen mit dieser jeweiligen Zulassung in Widerspruch stehen, besteht unsererseits überhaupt eine Haftung. Der Stand der Technik oder die Normen sind irrelevant und zur Gänze nicht zu Grunde zu legen.
4. Vertragsabschluss
Unsere Angebote, Preislisten und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kostenvoranschläge sind unentgeltlich, Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich.
Es steht uns frei, Änderungen und Ergänzungen, die vom Kunden nach Vertragsabschluss gewünscht werden, zu berücksichtigen. Gegebenenfalls werden diese gesondert, nach tatsächlichem Aufwand (Material), verrechnet.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch Neuregelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zum Ziel haben, ersetzt.
5. Vertragsrücktritt
5.1. Wir sind berechtigt von bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn uns die Kreditwürdigkeit unserer Kunden zweifelhaft erscheint, oder wir wegen Betriebsstörung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Werkstoffe, Verkehrsbehinderungen oder ähnlicher Ereignisse zur Lieferung außerstande sind. Im Falle eines Rücktrittes aus den genannten Gründen sind unsere Kunden nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche geltend zu machen. Im Falle eines Zweifels an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden haben wir aber auch die Wahl statt eines Vertragsrücktrittes die sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung im Umfang der gesamten Auftragssumme vor der Lieferung zu verlangen,
5.2. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, nach Setzung einer 14-tägigen Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, In jedem Fall sind wir berechtigt, bei einem von uns erklärten Rücktritt, auf Grund von Umständen die in der Sphäre des Kunden gelegen sind, entweder ohne Nachweis eines Schadens 30% der vereinbarten Auftragssumme oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
5.3. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, ist unser Kunde berechtigt, uns eine Nachlieferungsfrist von 6 Wochen zu setzen Für den Fall des fruchtlosen Ablaufes dieser Nachlieferungsfrist ist der Kunde zum Vertragsrücktritt dann berechtigt, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist angedroht hat, Sollte die Nachlieferungsfrist ohne unser Verschulden nicht eingehalten worden sein, besteht das Rücktrittsrecht nicht. In diesem Fall kann der Kunde frühestens 4 Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermines vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind vom Kunden abzunehmen und zu bezahlen. Teillieferungen und Teilrechnungslegungen sind zulässig, wobei Teillieferungen vom Kunden zu den festgelegten Zahlungskonditionen zu bezahlen sind.
5.4 Rücktritt bei Kauf im RiTech-Onlineshop
Rücktrittsrecht gemäß Fernabsatz-Gesetz – Widerrufsbelehrung
gültig für nur für Endverbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
Der Kunde hat das Recht von der Bestellung binnen 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware zurück zu treten.
Der Widerruf muss eine Begründung enthalten und kann schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) erklärt werden. Die Widerrufsfrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware an die untenstehende Adresse. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Nach der fristgerechten Rücksendung wird der Kaufvertrag aufgelöst und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Die Kosten der Warenrücksendung haben Sie zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Bereits geöffnete Ware wird nicht mehr angenommen!
Für die Rückabwicklung wird eine Manipulationsgebühr von 10% inkl. Mwst verrechnet.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
RiTech e.U
z.Hd. Retouren
Oberkolbnitz 128
A-9815 Kolbnitz
Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht. Dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.
Grundsätzlich gilt darüber hinaus selbstverständlich das jeweilige nationale Recht für E-Commerce bzw. Fernabsatz (Internet- bzw. Onlinebestellungen) am Wohnort des Endverbrauchers bzw. die für die Privatkunden jeweils günstigere Regelung bis zur europaweiten einheitlichen Harmonisierung der Gesetzeslage. Für Firmen-/Händlerkunden gilt stets österreichisches Recht in allen Punkten als vereinbart.
Ausgeschlossen von der Rücksendung/dem Widerruf sind (in Übereinstimmung mit der dzt. geltenden Rechtslage):
Waren
Die Rückgabe (funktionstüchtiger) angebrochener Ware ist aus sicherheitstechnischen Gründen grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmefälle in begründeten Verdacht benötigen eine Abklärung mit der Geschäftsleitung und dessen gesonderter Zustimmung.
Der Kunde nimmt mit der Bestellung diese Belehrung über sein Rücktrittsrecht zur Kenntnis.
Anzuwendendes Recht
Für Kunden aus Österreich(B2C) muss das österreichische Konsumentenschutzgesetz angewendet werden.
6. Preise und Zahlungsziele
6.1. Unsere Preise sind Netto-Preise „ab Werk verladen“ zuzüglich MwSt. Die Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Fakturendatum zur Zahlung fällig, ausgenommen sind anders lautende schriftliche Vereinbarungen,
6.2. Erfolgt die Lieferung, ohne dass wir schuldhaft einen Lieferverzug zu verantworten haben, später als drei Monate nach Auftragserteilung, so sind wir zu einer entsprechenden Anhebung der vereinbarten Preise berechtigt, wenn wir nach Ablauf der 3-Monatsfrist eine allgemeine Preiserhöhung infolge Ansteigens der Kostenfaktoren vornehmen,
6.3. Bei Zahlungsverzug können wir – abgesehen von weiteren Ansprüchen – die banküblichen Zinsen, mindestens in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 352 UGB, berechnen; außerdem sind uns alle anlaufenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen,
6.4. Bei einer Mehrzahl von Zahlungsverbindlichkeiten eines Kunden sind wir berechtigt, die eingehenden Zahlungen der gänzlichen oder teilweisen Abdeckung einzelner Verbindlichkeiten zu widmen.
6.5. Unsere Kunden sind nicht berechtigt, Zahlungen aus welchem Grund auch immer, insbesondere wegen erhobener Mängelrügen oder Schadenersatzansprüchen zurückzubehalten oder gegen unsere Forderungen mit Gegenforderungen aufzurechnen. Soweit dem Kunden im Falle einer Lieferung oder Leistung ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich des Entgeltes zustehen sollte, ist dieses jedenfalls mit der Höhe des Deckungskapitals der Verbesserungskosten beschränkt,
6.6. Wechsel oder Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen und berühren unsere Forderungen grundsätzlich nicht, Wenn wir uns mit der Übernahme von Wechsel oder Schecks bereit erklären, belasten wir unsere Kunden mit dem üblichen Diskontsatz, der Wechselsteuer und den Bankspesen, Hierüber erteilte Gutschriften werden vorbehaltlich des tatsächlichen Einganges vorgenommen.
6.7. Bei Bestellungen ohne besondere Preisvereinbarungen gelten die Preise unserer am Tag der Auftragserteilung in Geltung stehenden Preislisten,
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten) sowie bis zur Bezahlung des gesamten aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden herrührenden Forderungen, unser Eigentum.
7.2. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und In Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag, Hierbei erlischt der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind.
7.3. Die im Zuge der Ausübung des Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Ware wird unserem Kunden zum Kaufpreis abzüglich wenigstens 50 Prozent und abzüglich beschädigter Ware gutgebracht. Wir behalten uns vor, geänderte Abrechnungen durchzuführen.
7.4. Unser Kunde darf die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern und/oder verarbeiten, Er tritt uns schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entsteht, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn ab. Er verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Geschäftsbüchern anzubringen und uns über unser Verlangen alle bezughabenden Daten bekanntzugeben, Der Kunde hat uns auch jede Beeinträchtigung der Rechte an der in unserem Eigentum stehenden Sachen unverzüglich mitzuteilen. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Wird die so geschaffene neue Sache weiterveräußert, tritt uns unser Kunde den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen ab, Wird die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werkvertrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns unser Kunde im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten Werkslohn ab,
7.5. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber In Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, wird die gesamte aushaftende Forderung sofort fällig. In diesem Fall sind wir, ohne einen Vertragsrücktritt erklären zu müssen, jedenfalls berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Sachen zu verlangen und diese beim Kunden oder bei einem Dritten abzuholen, wobei der Kunde auf die Geltendmachung einer Zurückhaltung, aus welchem Grund auch immer, verzichtet. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten der Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware zu tragen bzw. uns zu erstatten,
8. Lieferzeiten
Alle bekanntgegebenen und vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen sind ungefähr und stellen keine Fixtermine dar, Sie gelten nur vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse und Hindernisse. Es findet die Regelung zu 5,3, Anwendung.
9. Versand
9.1. Der Versand wird von uns ausschließlich auf Kosten und Gefahr unserer Kunden durchgeführt, Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, im Falle des Abnahmeverzuges unseres Kunden mit der Separierung der Ware, geht die Gefahr auf unseren Kunden über Dies gilt auch bei Teillieferungen, selbst wenn diese von uns veranlasst wurden, oder wenn wir die Versandkosten übernommen haben.
9.2. Wir verladen die Ware ausschließlich nach Weisung unseres Kunden oder des Beauftragten bzw. Frachtführers und übernehmen keine Haftung für Überbeladungen. Schäden im Zuge der Beladung sowie die Vollständigkeit der Beladung sind sofort zu rügen, bei sonstigem Verlust daraus resultierender Rechte. Die Ware wird von uns gegen Transportschäden nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Kunden versichert
9.3. Im Falle von Transportschäden muss eine Bescheinigung des festgestellten Schadens auf der Empfangsbestätigung des Frachtführers beigebracht werden,
9.4. Wir übernehmen den Versand frei Baustelle unter der Voraussetzung, dass die Anfuhrwege für schwere LKW befahrbar sind. Der Kunde hat jedenfalls für die ordnungsgemäß durchzuführende Anlieferung zumutbare Bedingungen sicherzustellen.
9.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Übernahme unverzüglich gewissenhaft zu prüfen, wobei erforderlichenfalls Stichproben vorzunehmen sind. Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Ware oder Menge sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen ab Erhalt, schriftlich oder spezifiziert durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen. Auch im Falle einer Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Ware anzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern. Mängel, gleichgültig ob hinsichtlich Menge oder Qualität, die auch bei eingehender Prüfung zunächst nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach deren Entdeckung in der selben Art geltend zu machen. Bei nicht form- und/oder nicht fristgerechter derartiger Rüge gilt die Ware hinsichtlich Menge und Qualität als vollständig genehmigt und es sind damit alle Ansprüche uns gegenüber ausgeschlossen
10. Gewährleistung
10.1. Wir leisten Gewähr nach Maßgabe des Gesetzes und im Sinne der folgenden Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Ablieferung, wobei innerhalb dieser Frist die Ansprüche bei sonstigem Verlust gerichtlich geltend zu machen sind. Die Bestimmung des § 924 ABGB über die Vermutung der Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen. Die Beweislast, dass ein von uns zu vertretender Mangel bei Ablieferung Vorgelegen hat, trifft ausschließlich den Kunden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist wegen einer Mängelbehebung erfolgt nicht. Solange der Kunde seine Vertragspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, sind wir zu einer Mängelbehebung, insbesondere zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet. Wird die gelieferte Ware vom Kunden verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, erlischt die Gewährleistungspflicht. Für Kosten einer vom Kunden selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir ausschließlich dann aufzukommen, wenn wir hierzu die schriftliche Zustimmung gegeben haben, Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die gelieferten Waren bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne einer allfälligen mitgelieferten Anleitung gebraucht werden. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden, Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung, wie Farbabweichungen oder dergleichen.
10.2. Sind wir unserem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet, steht es uns frei, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Führen diese innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einer vertragsmäßigen Leistung, kann unser Kunde Preisminderung geltend machen, insbesondere wenn eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind der Höhe nach auf den Wert des von uns mangelhaft gelieferten Produktes eingeschränkt. Für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsfall auftreten, etwa nach bereits stattgefundener Verarbeitung, kommen wir nicht auf.
11. Schadenersatz
11.1. Schadenersatzansprüche etwa wegen Lieferverzug, Vertragsrücktritt, mangelhafter Lieferung sowie aus welchen Gründen auch immer, insbesondere auch im Zusammenhang mit Bestimmungen der Produkthaftung, können gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten haben, Ebenso sind sonstige Schadenersatzansprüche, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung oder wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss ausgeschlossen, aber auch alle wie immer gearteten Regressansprüche uns gegenüber, es sei denn, dass wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Die Beweislast für einen solchen Verschuldensgrad trifft den Kunden.
11.2. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Sie verjähren – sofern nicht früher eine Verjährung eintritt – spätestens zwei Jahre nach erfolgter Lieferung. Alle Schadenersatzansprüche und allfällige Regressansprüche gegen uns sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
11.3. Verkündet uns der Kunde in einem Ihn betreffenden gerichtlichen Verfahren den Streit und schließen wir uns auf dessen Seite diesem Verfahren an, hat uns der Kunde alle Kosten der zweckentsprechenden Rechtsvertretung zu ersetzen, soweit diese nicht vom Prozessgegner spätestens binnen 14 Tagen ab Beendigung des Verfahrens tatsächlich ersetzt wurden Diese Ersatzpflicht des Kunden besteht nur insoweit nicht, als eine Kostenersatzpflicht des Prozessgegners uns gegenüber wegen eines schuldhaft rechtswidrigen Verhaltens unsererseits nicht besteht, wobei uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen müsste.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Liefergeschäft ergebenden Streitigkeiten Ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Spittal an der Drau. Erfüllungsort ist A-9815 Kolbnitz.
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, Dabei ist UN-Kaufrecht aber ausgeschlossen.
Februar, 2013
RiTech Johannes Rindler